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100-km/h-Regelung

Für Gespanne aus Zugfahrzeug und Anhänger gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, wenn nicht andere Vorgaben greifen (z. B. innerorts 30 km/h bzw. 50 km/h oder bei Beschränkungen in Baustellenbereichen).

Allerdings ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, mit seinem Gespann 100 km/h zu fahren, jedoch nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Grundlage ist die Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, u. a. zu finden unter https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html (Stand: 20.9.2018)


Einige wm-meyer®-Anhänger sind bereits werksseitig mit einer 100-km/h-Ausrüstung versehen (z. B. KHL Blue Dream, KHL Racing Green, KHL Red and Restless, AK Royal Blue, alle Montana, Oklahoma und Oklahoma Plus). Bei den meisten anderen ist sie optional verfügbar.


Die Voraussetzungen, die für Tempo 100 km/h erfüllt sein müssen, sind:

  • Das Zugfahrzeug darf eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten.
  • Das Zugfahrzeug ist mit ABS (Antiblockiersystem) ausgestattet.
  • Die Stützlast des Gespanns ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein. wm-meyer®-Anhänger sind technisch für eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h konzipiert.
  • Die Reifen des Anhängers sind für 120 km/h ausgelegt. Sie haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L.
  • Die Reifen dürfen nicht älter sein als sechs Jahre.
  • Die Zulassungsbehörde bestätigt per Eintrag in den Fahrzeugpapieren des Anhängers die Berechtigung zur Nutzung der 100-km/h-Regelung.
  • Sie holen sich bei Ihrer Zulassungsbehörde eine mit amtlichem Siegel versehene 100-km/h-Plakette und kleben diese auf das Heck Ihres Anhängers. Wenn Sie einen Motorradanhänger Mot oder einen Autotransporter der Modellreihen KHL, KHL Blue Dream, KHL Phantasy in White, KHL Racing Green oder KHL Red and Restless bestellen, wird dieser werksseitig mit einer Trägerplatte ausgerüstet, damit Sie dort die 100-km/h-Plakette anbringen können.
  • Gebremste Anhänger müssen mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet sein.


Zudem sind bestimmte Verhältnisse zwischen der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers und der Leermasse des Zugfahrzeugs einzuhalten. Es gilt folgende Formel:

y * Leermasse des Zugfahrzeugs = zulässige Gesamtmasse des Anhängers

Der Faktor y beträgt 0,3 für ungebremste Anhänger (bis einschließlich 750 kg), 1,1 für gebremste Anhänger und 1,2 für Anhänger mit Stabilisierungseinrichtung (z. B. Antischlingerkupplung) bzw. wenn das Zugfahrzeug über eine in den Fahrzeugpapieren eingetragene ESP-Ausrüstung verfügt.

Diese Angaben gelten für Nutzanhänger. Für Wohnwagen sind z. T. andere Werte für den Faktor y zu verwenden.

Hier drei Beispiele, welche die etwas kompliziert anmutende Regelung verdeutlichen:

Ungebremster Anhänger

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.600 kg

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 0,3 * 1.600 kg = 480 kg

Gebremster Anhänger ohne Antischlingerkupplung

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.600 kg

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 1,1 * 1.600 kg = 1.760 kg

Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung

Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.600 kg

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers: 1,2 * 1.600 kg = 1.920 kg

Grundsätzlich zu beachten ist immer auch die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Sie können sie dessen Fahrzeugpapieren entnehmen.

Gesetzliche und sonstige amtliche Bestimmungen können sich ändern. Wir übernehmen für diese daher keinerlei Gewähr.

 


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