Partner-Login+49 9722 9100-0Kontakt

Führerscheine

Im folgenden finden Sie eine Aufstellung der für das Bewegen von Anhängern bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht einschlägigen Führerscheine. Relativ eingeschränkt sind Sie, wenn Sie nur über die Klasse B verfügen. Die größte Flexibilität gewährt Ihnen demgegenüber die Klasse BE. Den Führerschein der Klasse B müssen Sie jedoch in jedem Fall besitzen. Ob Sie eine der anderen Klassen erwerben, ist Ihre Entscheidung und hängt von Ihren jeweiligen Transportbedürfnissen ab.

Klasse B

Mit diesem Führerschein darf man folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen bewegen:

Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, welche zu einer Beförderung von maximal acht Personen zugelassen sind, den Fahrzeugführer nicht eingerechnet;

Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse;

Pkw bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

Die Klasse B wird erworben durch den erfolgreichen Besuch einer theoretischen und praktischen Fahrschulunterweisung, an deren Ende eine sowohl theoretische als auch praktische Prüfung zu bestehen ist.

Klasse B96

(Ausdehnung der Klasse B)

Diese Führerscheinklasse wurde am 19.1.2013 eingeführt.

Die Klasse B96 ermöglicht es ihrem Inhaber, einen Pkw der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber weniger als 4.250 kg zu bewegen.

Die Klasse B96 wird erworben durch den erfolgreichen Besuch einer theoretischen und praktischen Fahrschulunterweisung von mindestens acht Stunden Dauer. Es ist nicht erforderlich, eine Prüfung abzulegen.

Klasse BE

Mit diesem Führerschein darf man folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen bewegen:

Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B;

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer als 3.500 kg sein. (Dann wäre die Klasse C1E erforderlich.)

Die Klasse BE wird erworben im Rahmen einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule, die mit einer praktischen Prüfung abschließt.

Weitere Hinweise

All diese Fahrerlaubnisse können ab 18 Jahren erworben werden, bei Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17.

Einzuhalten ist außerdem stets die in den Fahrzeugpapieren angegebene Anhängelast des Zugfahrzeugs. Diese finden Sie in den Feldern O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst) Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein).

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen (Stand: 20.9.2018)

Ein nützliches Hilfsmittel, um Ihnen Klarheit zu verschaffen, welchen Führerschein Sie für eine Gespannfahrt benötigen, finden Sie auf den Seiten des Trailer Industrie Verbandes e. V., der Interessensvertretung der Nutzanhängerhersteller (bis maximal 3.500 kg zulässiger Anhängergesamtmasse) und ihrer Zulieferer:

Führerscheinfinder (Stand: 20.9.2018)

 

Die hier gemachten Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland und erfolgen ohne Gewähr.


Mehr von wm meyer® entdecken

12.595

Originalersatzteile

100%

Made in Germany

58 Jahre

Anhängererfahrung

148

Vertriebspartner