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TÜV-Prüfung

In Deutschland zugelassene Anhänger bis einschließlich 750 kg zulässige Gesamtmasse oder ohne eigene Bremsanlage müssen 36 Monate, nachdem sie erstmals in Verkehr gekommen sind, und danach alle 24 Monate einer amtlichen Prüfung (Hauptuntersuchung) unterzogen werden.

Bei allen Anhängern über 750 kg bis einschließlich 3.500 kg zulässige Gesamtmasse ist die Hauptuntersuchung generell alle 24 Monate durchzuführen (s. insbesondere § 29 sowie Anlage VIII StVZO).

Für andere Länder gelten die dortigen Bestimmungen.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.


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